Zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt es, wenn eine Eignung zum Führen von Fahrzeugen aufgrund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel nicht vorliegt und daher eine Gefährdung für die Sicherheit des Verkehrs vorliegt.
Die Fahrerlaubnis wird durch die Verwaltungsbehörde entzogen, wenn aufgrund Verstoßes gegen Verkehrsvorschriften eine Punktzahl von 18 oder mehr Punkten erreicht wurde. Eine Neuerteilung ist frühestens 6 Monate nach Entzug möglich.
Auf Antrag kann die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nachträglich verkürzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Täter nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs ist. Zu beachten ist, dass mindestens eine Sperre von drei Monaten, bzw. ein Jahr für Wiederholungstäter eingehalten wurde. Ihr Anwalt wird Sie gerne in der konkreten Angelegenheit beraten.
Copyright Rechtsanwalt Frank Lee, Essen