Aufgabe des Strafverteidigers ist es Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes auf Verfahrensfehler zu überprüfen und insbesondere darauf zu achten, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben.
Hinweis ! Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Als Verteidiger stehen mir besondere Rechte zu, durch deren Ausübung ich maßgeblich - zu Ihren Gunsten - auf das Verfahren eingewirkt werden kann:
- das Recht mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten schriftlich und mündlich zu verkehren. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Untersuchungshaft als auch für die Strafhaft
- Recht auf Akteneinsicht. Die Akteneinsicht ist zu einer sachgerechten Verteidigung unabdingbar, da nur so feststellbar ist, welcher Lebenssachverhalt dem Betroffenen zum Vorwurf gemacht wird und welche Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vorliegen
- Anwesenheitsrecht bei Ermittlungstätigkeiten und in der Hauptverhandlung
In bestimmten Fällen ist die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes zwingend gesetzlich Vorgeschrieben, sog. Pflichtverteidigung.
Achtung ! Erhält die Anklageschrift einen schriftlichen Vermerk des Gerichtes, dass Ihnen ein » Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll, sollten Sie mich möglichst kurzfristig kontaktieren. Andernfalls wird das Gericht Ihnen wilkührlich einen Pflichtverteidiger beiordnen. Im Falle der Pflichtverteidigung werden die Rechtsanwaltskosten grundsätzlich vom Staat übernommen.
Copyright Rechtsanwalt Frank Lee, Essen