Gehen Sie so früh wie möglich zum Anwalt
Oftmals kommen Mandanten erst nach Erhalt der Anklageschrift - wenige Tage vor der eigentlichen Hauptverhandlung- , obwohl bereits im » Ermittlungsverfahren schon auf eine Einstellung hingewirkt hätte werden können. Erfahrungsgemäß lassen sich viele Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren durch ein klärendes Gespräch mit der Staatsanwaltschaft einstellen.
Wenn Sie Kenntnis davon erlangen, dass Sie Beschuldigter einer Straftat sind - insbesondere einen Ladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhalten haben - sollten Sie sich unverzüglich an mich wenden.
Achtung ! Fehler in diesem Verfahrensstadium können Ihre Position im Strafverfahren erheblich verschlechtern.
Keine Einlassung ohne Akteneinsicht
Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht zu einer Aussage verpflichtet. Unüberlegte Äußerungen können sich schwer nachteilig auswirken! Insbesondere bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen reden sich manche Beschuldigte um "Kopf und Kragen"!
Achtung ! Eine Aussage ohne Kenntnis des Akteninhalts kann Ihre Chancen auf eine Einstellung oder ein günstiges Urteil erheblich beeinträchtigen. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, ob die Ermittlungen auf eine belastbare Grundlage basieren (z.B. ob Zeugen oder sonstiges Beweismaterial gegen Sie vorliegt). Anzumerken ist, dass Ihnen Akteneinsicht nur durch einen Rechtsanwalt gewährt wird. Nach erfolgter Akteneinsicht werde ich - zusammen mit Ihnen - eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten und ggfs. eine Einlassung für Sie fertigen.
Hausdurchsuchung
Auch wenn es schwer fällt, versuchen Sie ruhig zu bleiben! Eine Hausdurchsuchung stellt keine Verurteilung dar!
Achtung ! Widerstand gegen Ermittlungsbeamte kann den Straftatbestand des § 113 StGB erfüllen
Lassen Sie sich die Ausweise und ggfs. den Durchsuchungsbeschluß (bei Gefahr in Verzug ist ein Durchsuchungsbeschluß nicht notwendig!) von den Beamten vorzeigen und notieren Sie sich notwendige Angaben. Kontrollieren Sie welche Räume vom Durchsuchungsbeschluß umfasst sind.
Hinweis ! Bei Hausdurchsuchungen vor 6.00 Uhr morgens muss ein besonderer Durchsuchungsbeschluss vorliegen (Durchsuchung zur Nachtzeit)
Rufen Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt an! Hierauf haben Sie ein Recht! Ihrem Rechtsanwalt steht grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei Ermittlungstätigkeiten zu. Bei einer Hausdurchsuchung werde ich darauf achten, dass die Rechtmäßigkeitserfordernisse eingehalten werden.
Hinweis ! Ziehen Sie -wenn möglich- Zeugen zu der Durchsuchungsmaßnahme hinzu und dokumentieren Sie alle
alle Maßnahmen der Ermittlungsbeamten und lassen Sie sich alle beschlagnahmten Gegenstände auflisten!
Hinweis ! Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Äußerungen hinreißen und geben Sie keine Einlassung ab. Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht zu einer Aussage verpflichtet. (s.o.) Insbesondere besteht keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung bei einer Hausdurchsuchung !
Vorläufige Festnahme
Widersprechen Sie mit auf die Wache zu kommen. Erst wenn Sie vorläufig festgenommen sind, müssen Sie den Beamten folgen!
Die Polizei kann Sie maximal bis zum Ablauf des nächsten Tages festhalten.
Achtung ! Widerstand gegen Ermittlungsbeamte kann den Straftatbestand des § 113 StGB erfüllen !
Rufen Sie unverzüglich Ihren Rechtsanwalt an! Hierauf haben Sie ein Recht! Ihrem Rechtsanwalt steht grundsätzlich ein Anwesenheitsrecht bei Ermittlungstätigkeiten zu. Bei einer Festnahme werde ich darauf achten, dass die Rechtmäßigkeitserfordernisse eingehalten werden.
Hinweis ! Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Äußerungen hinreißen und geben Sie keine Einlassung ab. Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht zu einer Aussage verpflichtet. (s.o.)
24 Stunden Strafverteidiger Notdienst 0178-7211659
Als Strafverteidiger bietet Rechtsanwalt Frank Lee einen besonderen Service für Beschuldigte einer Straftat. In dringenden Angelegenheiten (Hausduchsuchung, Festnahme, polizeiliche Vernehmung) erreichen Sie Rechtsanwalt Lee 24 Stunden unter der Nummer 0178-7211659.
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