Die Hauptverhandlung bei Gericht dient der endgültigen Wahrheitsfindung durch das Gericht.
Achtung ! Spätestens mit Zustellung der Anklageschrift sollten Sie sich an mich wenden. Ich werde den Eröffnungsbeschluss und die Anklageschrift sorgfältig auf Verfahrensfehler überprüfen, die zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Sie führen können.
Der Ablauf der Hauptverhandlung ist in den §§ 231 ff. StPO festgelegt:
- Aufruf der Sache
- Anwesenheitsfeststellung
- Belehrung der Zeugen
- Vernehmung des Angeklagten zur Person
- Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft
- Belehrung des Angeklagten über Schweigerecht
- Vernehmung des Angeklagten zur Sache
- Beweisaufnahme
- Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung
- Beratung
- Urteilsverkündung
Hinweis ! Das Plädoyer stellt eine besondere Möglichkeit dar, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Insbesondere werde ich das Ergebnis der Beweisaufnahme -im Rahmen des rechtlich zulässigen- zu Ihren Gunsten würdigen und strafmildernde Umstände darlegen.
Achtung ! Von einem Fernbleiben der Hauptverhandlung ist unbedingt abzuraten, da das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl oder einen polizeilichen Vorführungsbefehl für einen erneuten Termin erlassen kann. Zudem besteht ggfs. die Möglicheit des Erlasses eines » Strafbefehls.
» Anwaltskosten im Strafverfahren
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