Alkoholbedingte Straftaten führen häufig zu empfindlichen Geld- oder auch Freiheitsstrafen, die zudem zum Entzug der Fahrerlaubnis und Punkteeintragungen führen können. In Anbetracht dieser empfindlichen Strafandrohung sollten Sie sich unverzüglich an einen versierten Rechtsanwalt wenden, sobald Sie wegen einer alkoholbedingter Straftat als Beschuldigter in Betracht kommen.
Achtung ! Insbesondere sollten Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, da sich unüberlegte Äußerungen nachteilig auswirken könnten. Ich werde nach erfolgter Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen entwickeln.
Übersicht
| ab 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit) | ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen | ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)/ bei Fahrradfahrern ab 1,6 Promille | ab 1,6 Promille: |
| Je nachdem, ob eine Gefährdung eingetreten ist kommt eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht, welche mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bedroht ist. | Wer mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, begeht –selbst ohne alkoholbedingten Ausfallerscheinungen- eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 250 € Bußgeld, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot | bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille beginnt die unwiderlegliche Vermutung der absoluten Fahruntauglichkeit. Es kommt eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder - wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) in Betracht, welche mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bedroht ist. | ab 1,6 Promille muss der Beschuldigte für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. |
| In Betracht kommen zudem der Entzug der Fahrerlaubnis und 7 Punkte. | Beim zweiten Mal sind es 500 € Bußgeld, 4 Punkte und drei Monate Fahrverbot |
Zusätzlich kommen der Entzug der Fahrerlaubnis und 7 Punkte in Betracht. |
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Ab dem dritten Mal gar 750 € Bußgeld, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. |
Hinweis ! Im Bereich der alkoholbedingten Verkehrsstraftaten/ Ordnungswidrigkeiten ist exakte Rückberechnung der Blutalkoholkonzentration durch einen versierten Rechtsanwalt von großer Bedeutung und kann daher erhebliche Geld und Zeit einsparen.
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