Sprechen dringende Gründe für eine spätere Entziehung der Fahrerlaubnis kann der Führerschein (die Urkunde) beschlagnahmt werden.
Hinweis ! Die Weigerung an einem Atemluftalkoholtest mitzuwirken kann einen dringenden Tatverdacht auf Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB begründen.
Grundsätzlich bedarf die Beschlagnahme des Führerscheins der richterlichen Anordnung. Lediglich bei Gefahr in Verzug bzw. bei Gefahr, der Verdächtige werde ohne die Abnahme des Führerscheins weitere Straftaten begehen oder sonstige Verkersvorschriften in schwerwiegender Weise verletzen, dürfen Polizeibeamte ohne richterlichen Beschluss Beschlagnahmen durchführen.
Achtung ! Gefahr in Verzug liegt nicht vor, wenn kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Tat besteht. Eine Beschlagnahme durch die Polizei ohne richterlichen Beschluss am darauf folgenden Tag ist daher rechtswidrig.
Bei einer Beschlagnahme ohne vorherige richterliche Anordnung muss binnen drei Tagen eine richterliche Bestätigung eingeholt werden, wenn der Verdächtige der Sicherstellung widersprochen hat. Hinzuweisen ist insbesondere auf den Umstand, dass die richterliche Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis die richterliche Anordnung der Beschlagnahme ersetzt.
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