Bei einem Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat drohen Ihnen je nach Straftatbestand Geldstrafen und Freiheitsstrafen, die bis zu zehn Jahren betragen können. Daneben sieht das Strafgesetzbuch als sog. Nebenstrafen Maßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis vor. Sollten Sie wegen einer Verkehrsstraftat beschuldigt werden, sollten Sie sich angesichts der drohenden empfindlichen Strafen unverzüglich an einen versierten Rechtsanwalt wenden.
Hinweis ! Der Beschuldigte einer Straftat hat in jedem Verfahrensstadium die Möglichkeit von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, ohne dass ihm dieses zum Nachteil gewertet werden darf. Hiervon sollte der Beschuldigte in jedem Fall Gebrauch machen, da andernfalls ggfs. die Erfolgsaussichten einer Verteidigung erschwert werden und auch nachteilige Folgen hinsichtlich der zivilrechtlichen Schadensregulierung eintreten können. Daher gilt: Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt so früh wie möglich, wenn Sie Beschuldigter einer Verkehrsstraftat sind. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie nach erfolgter Akteneinsicht ausarbeiten.
Auf den folgenden Seiten sollen die gängigsten Verkehrsstraftaten in ihren Grundzügen dargestellt werden.
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